Nachbarschaftshelfer*innen
Nachbarschaftshelfer*innen sind laut Alltagsförderungsverordnung (AföVO) Schleswig-Holstein selbstverantwortlich tätig,
Als Nachbarschaftshelfer*in registrieren Sie sich bei der „Koordinierungsstelle Nachbarschafthilfe“ des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein.
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von Euro 8,- pro Stunde, die Sie mit der Pflegekasse der begleiteten pflegebedürftigen Person im Rahmen des Entlastungsbetrages (§ 45b SGB XI) abrechnen können.
VORAUSSETZUNG:
Um als Nachbarschaftshelfer*in tätig werden zu können, verlangt die AföVO 2021 die Absolvierung einer 8-Stunden-Schulung. Diese bietet "Saamei beraten-schulen-pflegen" seit Juni 2020 an. Da wir unsere Schulungen und unsere Dienstleistung quartiersnah anbieten und durchführen, finden die Schulungen in unterschiedlichen Räumlichkeiten in Kiel und im direkten Umfeld statt.