Meinem Auftrag zugrunde liegt mit der Novellierung der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) des Landes Schleswig-Holstein seit August 2021 der § 13 "Qualitätssicherung der Angebote zur Unterstützung im Alltag durch eine vom Landesamt anerkannte Servicestelle"
Aufgrund dieses Paragraphen biete ich folgende Tätigkeitsfelder an:
1. Unterstützung von Leistung erbringende Personen:
2. fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung, Schulung und Fortbildung von Leistungserbringern
3. Übernahme der Fachkraftaufgaben zur Gewährleistung einer kontinuierlichen, fachlichen und psychosozialen Anleitung, Begleitung, Unterstützung, Schulung und Fortbildung für
4. Sicherstellung der Qualität
Dazu ist sicherzustellen, dass