Servicestelle für Qualitätssicherung

Meinem Auftrag zugrunde liegt mit der Novellierung der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) des Landes Schleswig-Holstein seit August 2021 der § 13 "Qualitätssicherung der Angebote zur Unterstützung im Alltag durch eine vom Landesamt anerkannte Servicestelle"

Aufgrund dieses Paragraphen biete ich folgende Tätigkeitsfelder an:

1. Unterstützung von Leistung erbringende Personen:

  • Durchführung von Schulungen zu ehrenamtlichen Helfer*innen und Nachbarschafts-helfer*innen und Fortbildungen für geschulte Helfer*innen
    • Begleitung / Beratung bzgl. der Anerkennung
    • Begleitung / Beratung zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
    • Begleitung / Beratung bzgl. interner Abläufe: Fallbesprechungen, Coachings
  • Beratung und Begleitung von Einzelkräften
    • Begleitung / Beratung bzgl. der Anerkennung
    • Begleitung / Beratung zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
    • Begleitung / Beratung bzgl. interner Abläufe: Fallbesprechungen, Coachings
  • Beratung und Begleitung von Dienstleistungsunternehmen, z.B. Haushaltshilfe, Reinigungsdienste
  • auf dem Weg zur Anerkennung durch das Landesamt für soziale Dienste
  • bei der Entwicklung von Entlastungsangeboten, die pflegende Personen bei der Bewältigung des Alltags mit dem Pflegebedürftigen unterstützen.
    Entlastungsangebote sind z.B.
    • Betreuungsgruppen für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
    • Gruppenangebote im Bereich "Freizeit, Kultur und Sport"
    • stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
    • Tagesbetreuung in Kleingruppen, als Einzelbetreuung oder als Familie entlastende Dienste
    • Vermittlung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, organisatorische Hilfestellung und Alltagsbegleitung
    • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Einkaufen, Staubsaugen, Fenster putzen, Rasen mähen)

2. fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung, Schulung und Fortbildung von Leistungserbringern

  • ehrenamtliche Helfer*innen,
  • ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer,
  • Dienstleistungsunternehmen (Reinigungsdienste, Pflegedienste u.ä.),
  • Mitarbeiter*innen,
  • selbständige Einzelkräften und sonstigen

3. Übernahme der Fachkraftaufgaben zur Gewährleistung einer kontinuierlichen, fachlichen und psychosozialen Anleitung, Begleitung, Unterstützung, Schulung und Fortbildung für

  • Interessenten
  • bereits geschulten Personen (ehrenamtliche Helfer*innen, Nachbarschaftshelfer*innen)
  • auf Hilfe und Pflege angewiesene Personen (individuelle Beratung & Schulung § 45 u. 37.3 SGB XI)
  • pflegende Angehörige

4. Sicherstellung der Qualität

  • für unser eigenes Tun (Nachweispflicht der durchgeführten Leistungen)
  • für individuelle, personenbezogene Betreuungsangebote,
  • für Entlastungsangebote in Bezug auf Haushaltsführung, der sonstigen Alltagsbewältigung und Freizeitaktivitäten für pflegebedürftige Personen und
  • für Entlastungsangebote für Pflegepersonen bei der Bewältigung des Alltags mit dem Pflegebedürftigen
  • für anderweitige Leistungserbringer (Konzept- und Qualitätsberatung, Begleitung und Coaching)

Dazu ist sicherzustellen, dass

  • ausschließlich Fachkräfte bei und für "Saamei - beraten-schulen-pflegen" tätig sind
  • die Inhalte der Schulungen vorgegebenen Kriterien entsprechen